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Sehr geehrte Damen und Herren,
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seit Jahresbeginn können Arbeitnehmer die Krankenversicherung einfacher wechseln. Für Sie als Arbeitgeber ist es wichtig, zu wissen, was dahinter steht. Ab Mai können fehlende Jahresmeldungen auch digital angefordert werden. Lesen Sie mehr darüber. Und wir zeigen Ihnen die Unterstützung der Bundesregierung zum Thema Ausbildung auf.
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Ihr Torsten Parzich
Bereichsleiter Forderungs- und
Versicherungsmanagement
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Neues Krankenkassenwahlrecht in 2021
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Zu Jahresbeginn wurde das bestehende Krankenkassenwahlrecht reformiert. Damit ist der Wechsel für gesetzlich Versicherte zu einer anderen Krankenversicherung sehr viel einfacher.
Das sind die Änderungen im Detail :
• Eine schriftliche Kündigung der bestehenden Krankenversicherung ist nicht mehr notwendig, folglich erhält Ihr Arbeitnehmer auch keine Kündigungsbestätigung mehr.
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Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen
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Zur späteren Rentenbemessung ihrer Mitarbeiter sind Arbeitgeber verpflichtet, den jeweiligen Krankenkassen eine Jahresmeldung (Abgabegrund 50) zu übermitteln. Diese ist für jeden am 31. Dezember versicherungspflichtigen Beschäftigten spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres abzugeben.
In der Regel informiert die Krankenkasse die Arbeitgeber, wenn die Daten zum genannten Termin nicht vorliegen
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Ausbildungsförderung während Corona
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Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" soll Ausbildungsbetriebe und Azubis in der Corona-Krise unterstützen. Das Bundeskabinett hat nun ein zweites Maßnahmenpaket verabschiedet. Damit werden Ausbildungs- und Übernahmeprämien verdoppelt und Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit verbessert.
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